Udo Vetter hat in seinem stets hervorragenden law blog einen grundsätzlichen Artikel über die Rechtmässigkeit des Tuns von WikiLeaks veröffentlicht. Damit könnte ansich und abschliessend alles erledigt sein. Zumindest in Deutschland. Und wenn Rechtsprechung noch irgend einen verlässlichen Charakter hätte.
Schau’n wir mal…
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